Willi Brunswick wird am 28.1.1941 von einem Feldgericht wegen Fahnenflucht zu 5 Jahren Zuchthaus verurteilt. In dem Urteil gegen Brunswick wird folgender Tathergang geschildert: Brunswick sei 1940 zu einer Militäreinheit in Bremen versetzt worden. Im Oktober 1940 hätte Brunswick Stadturlaub bekommen. Dabei hätte der Angeklagte Milda Bauer kennengelernt und sei mit ihr in deren Wohnung gegangen und hätte dort die Nacht verbracht.
Brunswick führte aus, dass er bei Frau Bauer nur wegen eines Fliegeralarms geblieben wäre und die Absicht gehabt hätte, am nächsten Tag zur Truppe zurückzukehren. Brunswick blieb allerdings bei Frau Bauer, nahm ihren Namen an und mit ihr ein Zimmer in der Gröpelinger Heerstr 353. Das Feldgericht führte bei der Strafzumessung aus, dass zwischen der Todesstrafe und einer Zuchthausstrafe hätte entschieden werden müssen. Da der Angeklagte von seinen Vorgesetzten als guter Kamerad und als gewissenhafter Arbeiter bezeichnet werden würde, hätte das Gericht von der Todesstrafe Abstand genommen. Die Höhe der Zuchthausstrafe sei allerdings erforderlich gewesen, da Brunswick einen großen Mangel an Widerstandskraft und Selbstbeherrschung an den Tag gelegt hätte und so für die Wehrmacht verloren wäre.
Bezugnehmend auf das Feldgerichtsurteil gegen Brunswick wird auch Milda Bauer vom Sondergericht Bremen, Anklagevertreter Dr. Erich Zander, zu einer 2- jährigen Gefängnisstrafe wegen Verbrechen nach den Verordnungen des Sonderstrafrechtes im Kriege verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass Milda Bauer zumindestens das Verhalten von Willi Brunswick (nicht in die Kaserne zurück zu kehren) billigend in Kauf genommen hätte, ob sie ihn dazu angestiftet hätte, wäre aber nicht zu klären gewesen. Da sich Bauer nicht der Schwere ihrer Tat bewusst wäre, hätte das Gericht darauf verzichtet die Todesstrafe gegen sie zu verhängen.
Angaben zu dieser „Spur“ kommen von Manfred Bannow.
Veröffentlicht am 17. September 2016 und aktualisiert am 29. November 2022