Seit mindestens 1927 war Friedrich Kennemann der Kriminalpolizei als Homosexueller bekannt, wurde mehrmals vor öffentlichen Bedürfnisanstalten zwecks Vernehmungen abgeführt, seine Wohnung observiert. Die „wilden 20er Jahre“ erfüllten sich nur bedingt für homosexuelle Männer. Der § 175 StGB, der ihnen das Ausleben ihrer Sexualität unter Strafe stellte, galt im gesamten Deutschen Reich seit 1871. Dessen rigide Verschärfung durch den NS-Staat wurde auch ihm zum Verhängnis.
Friedrich Kennemann wurde ab 1936 dreimal wegen „Vergehens nach § 175 StGB“ und einmal wegen Beleidigung (aufgrund einer sexuellen Annäherung) zu insgesamt 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Seine letzte Strafe hatte er im Januar 1944 verbüßt. Sofort nach seiner Entlassung ordnete die Kripo Bremen „polizeiliche Vorbeugungshaft“ an. Er wurde in das KZ Neuengamme überstellt und dort am 26. Februar 1945 ermordet.
Friedrich Kennemann hatte in der Roßstraße Nr. 20 seine letzte Wohnung. Die Roßstraße verschwand nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge der Verkehrsumplanungen der Bahnhofsvorstadt. Sie verlief zwischen der Falkenstraße und der heutigen Friedrich-Rauers-Straße.
Ein Stolperstein erinnert heute am Breitenweg an seinen Leidensweg.
Eine ausführliche Skizze seines Lebensweges wurde von Peter Christoffersen erstellt: siehe hier.
Veröffentlicht am 24. April 2025 und aktualisiert am 25. April 2025