Der Dreher Konrad Riedel, geboren Mai 1892 in Schlesien, wurde im 1. Weltkrieg zweimal verwundet. Wieder als Dreher in Freiburg/Schlesien, wurde er Betriebsrat und USPD-Vorsitzender 1921 kurzzeitig inhaftiert, floh er nach Berlin, von dort ging er unter falschen Papieren als Oskar Schmidt nach Hamburg-Altona und Kiel. März 1935 ging Konrad Riedel zur A.G. Weser nach Bremen. Bis zu seiner Verhaftung am 16.8.1939 wohnte er in der Goosestraße 37. In seiner Stammkneipe in der Nordstraße 327 hielt er mit seiner Meinung nicht zurück. Für Einrichtungen des Staates sei genug Geld da, der Arbeiter habe nicht einmal was zu fressen. Nur 25 % seien wirklich Nationalsozialisten, die übrigen 75 % würden vergewaltigt. Denunziert, verhaftet, wurde er am 8. Mai 1940 vom Sondergericht Bremen nach dem „Heimtückegesetz“ zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Noch einmal davon gekommen. Oktober 1943 äußerte er gegenüber Adele Bartels, der Verwandten eines Arbeitskollegen, „dass wir den Krieg wegen des Luftterrors nicht mehr lange aushalten könnten und dass wir in 4 Wochen Frieden hätten, wenn der Führer nicht mehr da wäre.“ In Bezug auf die alliierten Luftangriffe „hätten wir es ja nicht anders haben wollen“, da wir es ebenso gemacht hätten. Das besiegelte sein Schicksal. Wegen „Wehrkraftzersetzung“ verurteilte ihn der Volksgerichtshof am 5. Mai 1944 zu Tode. Sein Kopf fiel am 12. Mai 1944 in Brandenburg-Görden. Ein Stolperstein für Konrad Riedel in der Goosestraße 37 lenkt auch den Blick auf die Praxis des Bremer Sondergerichts, das während des Krieges 54 Todesurteile fällte.
Veröffentlicht am 24. Januar 2011 und aktualisiert am 29. November 2022