Der ehemalige Staatsrat im „Dritten Reich“ und SS-Sturmbannführer Otto Löblich, der im Mai 1952 vom Schwurgericht wegen gemeinschaftlichen vollendeten Totschlags in Tateinheit mit gemeinschaftlichem versuchtem Totschlag in zwei Fällen und wegen schweren Landfriedensbruchs zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, ist vorzeitig aus dem Zuchthaus Fuhlsbüttel entlassen worden. Er war für schuldig befunden worden, am 1. März 1933 seinen SS-Leuten den Befehl: „Waffen heraus!“ gegeben zu haben. Die SS schoß damals auf Angehörige des Reichsbanners, die von einer Wahlkundgebung kamen. Der Reichsbannerangehörige Johannes L ü c k e wurde damals getötet, zwei andere erheblich verletzt. Der Prozeß fand 1952 statt.
Zeitungsbericht[fn]aus Willi Hundermarks Privatarchiv[/fn] über das Ende des Verfahrens gegen Löblich vom 14.05.1952:Staatsanwalt beantragt 6 Jahre Zuchthaus
Zeitungsbericht:Löblich vorzeitig einlassen
Zeitungsbericht über Bürgermeister Spittas Reaktion zur bedingten Freilassung Löblichs
Veröffentlicht am 21. Januar 2011 und aktualisiert am 29. November 2022