Wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt

26. Mai 1943
Westerstrasse 7, Bremen

Am 06. Juli 1943 wird die ursprünglich aus Ostpreußen stammende Charlotte Gerlach vom Sondergericht Bremen wegen Beihilfe zur Fahnenflucht  zu 12 Monaten Haft verurteilt.  Aus dem Urteil geht hervor, dass sie ab Juli 1940 ein Liebesverhältnis zum Soldaten Hermann Jannsen gehabt haben soll. Sie soll ihn mit Kleidung und Geld unterstützt haben und unter verschiedenen Adressen (Teerhof 46, Westerstr.7 und Bohnenstr. 6) mit Jannsen zusammengelebt haben. Da  Damit hat sich Charlotte Gerlach der Beihilfe zur Fahnenflucht schuldig gemacht. Charlotte Gerlach wurde später begnadet und am 17. Dezember 1943 aus dem Landgerichtsgefängnis Oldenburg entlassen.

Hermann Jannsen  wurde jedoch wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt und am 26. Mai 1943 hingerichtet. In der Urteilsbegründung  des Gerichtes der 172 Division wird auf das liederliche Leben von Jannsen in Bremen verwiesen, „während die Soldaten der deutschen Wehrmacht in zwei schweren Wintern im Osten alle Kräfte hätten einspannen müssen, um den bolschewistischen Ansturm abzuwehren“. So könnte, lt. Gericht nur die Todesstrafe seine schwere Schuld sühnen.

Quellen: Die Angaben zu dieser „Spur“ stammen von Manfred Bannow, Spurensuche Kreis Osterholz.
Senator für Justiz und Verfassung (Hrg), „Strafjustiz im totalen Krieg – Aus den Akten des Sondergerichts Bremen 1940 bis 1945“, Band 2, Seite 272,

Veröffentlicht am und aktualisiert am 15. August 2024

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