Willi Meyer-Buer wurde am 30.04.1911 als Sohn eines Bergwerksbeamten in Gelsenkirchen-Buer geboren. Bis 1940 lebte er im Ruhrgebiet, wo er bereits früh in den Kommunistischen Jugendverband Deutschlands (KJVD) eintritt. Später tritt er in den Antifaschistischen Kampfbund und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) ein.
Am 19.10.1933 wird Meyer-Buer verhaftet. In einem Polizeivermerk vom 02.11.1933 heißt es „Bei den stattgefundenen Gegenüberstellungen wollte er keine Person kennen und leugnete alles ab. Um seine Genossen nicht zu verraten, hat er einen Fluchtversuch unternommen…“ Bei der Vernehmung springt Willi Meyer-Buer aus dem Fenster, bleibt acht Meter tiefer bewusstlos auf dem Gefängnishof liegen und erleidet schwere innere Verletzungen.
Am 26.10.1934 vom Oberlandesgericht Hamm wird er nach drei Verhandlungstagen wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu zwei Jahren und drei Monaten Zuchthaus verurteilt (siehe Auszug aus einem Prozessbericht). Bei dem 22-Jährigen wurden Flugblätter mit der Überschrift „Wahrheit über den Reichstagsbrand“ gefunden.
Im Januar 1936 wird Meyer-Buer aus der Haft entlassen. Bereits im März ereilt ihn eine neue Verhaftung wegen fortgesetzter illegaler Tätigkeit. Es folgt die Inhaftierung unter schwersten Bedingungen im KZ Esterwegen und anschließend im KZ Sachsenhausen.
Am 14.12.1936 wird Meyer-Buer wiederum, diesmal wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ verurteilt und zwar zu 4 Jahren und 6 Monaten, die er im Zuchthaus Münster verbüßt. Nach seiner Entlassung am 24. September 1940 geht er nach Bremen und findet eine Anstellung als Leiter der Buchhaltungsabteilung der Uhren- und Schmuckwarenfirma Grüttert. Bereits nach einem Jahr wird er dort zum Prokuristen ernannt.
Als das Firmengebäude im August 1944 durch Bombentreffer in Brand geriet, wird er unter Trümmern begraben. Er kann sich, ein junges Mädchen und zwei Männer aus den Trümmern ins Freie bringen. Das Mädchen und ein Mann erliegen wenig später ihren Verletzungen, er selbst erleidet schwere Verbrennungen, eine Rippenfellentzündung und Kreislaufstörungen. Die wird er im Ausweichkrankenhaus Bassum auskurieren.
Als Bassums durch englische Truppen besetzt wird, verhandelt er mit deutschen Offizieren, die Brücke in Groß-Henstedt nicht zu sprengen. Außerdem erreicht er, dass die Wehrmacht nicht auf englische Soldaten schießt. Unter dem Schutz einer weißen Fahne überbringt er dem englischen Kommandeur die entsprechende Zusicherung. Das Dorf Groß-Henstedt bleibt daraufhin unversehrt.
1946 wird Meyer-Buer KPD-Fraktionsvorsitzender in der Bremischen Bürgerschaft, in der er sein Mandat bis 1959 ausübt. 1961 tritt er als Einzelkandidat zur Bundestagswahl an.
Bürgerschaftspräsident August Hagedorn und Bürgerschaftsdirektor Wolfgang Müller (beide SPD) bezeichneten ihn als „sachlich und rührig in seinen politischen Aktionen“, als „Menschen anständiger Gesinnung und aufrechten Charakters“.
Nach dem KPD Verbot in 1956 werden Kommunist*innen gerichtlich für ihr politisches Engagement belangt. In der Hauptverhandlung am 24.04.-20.05.1963 wird Meyer-Buer, der vom renommierten Anwalt Heinrich Hannover verteidigt wird, wegen „Verstoßes gegen das KPD-Verbot“ zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Und das obwohl er nicht für die KPD, sondern als Unabhängiger Bürger, kandidiert hat. Richter und Schöffen hielten es jedoch für erwiesen, dass er auf Weisung der illegalen KPD gehandelt oder ein stillschweigendes Einverständnis mit deren Programm bestanden habe. Damit ist die Aberkennung sämtlicher Ansprüche auf Wiedergutmachung für 1933-1945 erlittene Zuchthaus- und KZ-Haft verbunden.
Am 13.07.1997 ist Willi Meyer-Buer, der sich inzwischen als Juwelier selbstständig gemacht hatte und ein eigenes Juweliergeschäft am Ostertorsteinweg betrieb, in Bremen verstorben. 2014 wurde gegenüber vom Goethe Theater eine Straße nach ihm benannt.
Veröffentlicht am 8. Oktober 2014 und aktualisiert am 29. November 2022