Der in Lübeck stationierte Christian Andresen kehrt im Juli 1943 nach einem Lazarettaufenthalt in Rotenburg nicht mehr in die Walderseekaserne in Lübeck zurück. Stattdessen besucht er für zwei Tage seine Eltern in Geesthacht. Lt. Anklageschrift fährt Andresen anschließend wieder in die Walderseekaserne nach Lübeck. Er meldet sich aber nicht in der Schreibstube zurück zum Dienst. Stattdessen kehrt er nach einem kurzen Aufenthalt in der Kaserne wieder nach Geesthacht zurück. Dort trifft er sich mit seiner Bekannten, Frau Generotyki. Seine unerlaubte Abwesenheit vom Militärdienst wird ihm nun als Fahnenflucht vorgeworfen.
Am 1.2.1944 fährt er mit dem Fahrrad von Hamburg nach Bremen, um sich mit Frau Generotyki am Bahnhof zu treffen. In Bremen nimmt ihn die Polizei an der Fahrradgepäckaufbewahrung am Hauptbahnhof fest. In einer ersten Verhandlung wird Christian Andresen wegen Fahnenflucht zu 5 Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Urteil sieht der zuständige Gerichtsherr, dessen Aufgabe darin besteht, das Feldgericht zusammen zu rufen und anschließend mit seiner Unterschrift das Urteil rechtskräftig zu machen, als zu milde an.
In einer zweiten Verhandlung verurteilt das Gericht der 190. Division Andresen zu 8 Jahren Zuchthaus. Nach Auffassung des Gerichtes desertierte Andresen nicht aus Furcht vor persönlicher Gefahr. Seinen soldatischen Mut hätte der Angeklagte in Polen, Frankreich und Russland unter Beweis gestellt, so dass von einem Todesurteil abgesehen wird. Weiter heißt es in dem Urteil des Feldkriegsgerichtes: „Die Todesstrafe war auch nach der besonderen Lage des Falles nicht erforderlich, um die Manneszucht aufrechtzuerhalten. Dies wäre nur der Fall, wenn der Angeklagte gleich nach begehen der Tat ergriffen und im Anschluss daran in Anwesenheit seiner Einheit erschossen werden könnte.“
Das Sondergericht Bremen verurteilt übrigens auch Frau Generotyki und zwar wegen Beihilfe zu Fahnenflucht. Sie erhält dafür 15 Monate Gefängnis.
Der Text ist entstanden auf Grundlage von Recherchen von Manfred Bannow.
Veröffentlicht am 25. Januar 2017 und aktualisiert am 29. November 2022